FAQ

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihnen?

Zunächst führen wir ein kurzes Telefonat oder ein Teams-Meeting, um den Rahmen der gewünschten Unterstützung abzustimmen. Dabei lernen wir uns kennen, klären Ihre Anforderungen und legen fest, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet wird.

Muss ich ein Paket buchen oder kann ich flexibel wechseln?

Eine Paketbuchung ist nicht verpflichtend. Paketwechsel sind jederzeit möglich – wichtig ist lediglich eine rechtzeitige Mitteilung, da ich am Monatsende die Vorschussrechnung für den Folgemonat stelle. So kann z.B. im Juli das Premium-Paket und im August das Kompakt-Paket gebucht werden.

Mit welcher Software arbeiten Sie?

Ich habe Erfahrung mit verschiedenen Programmen, wie RA-Micro, AnNoText, Advoware, J-Lawyer, NoRa, Notarpartner, Lexware und alle gängigen Microsoft Office Programme. Besonders vertraut bin ich mit RA-Micro sowie den Anwendungen von Microsoft Office.

Welche Aufgaben übernehmen Sie nicht?

Ich biete keinen Telefonservice an und und trete nach Außen niemals als Mitarbeiterin auf. Bei äußerer Kommunikation soll stets erkennbar sein, dass ich als externe Dienstleistung für Ihre Kanzlei tätig bin.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Ja. Ich arbeite DSGVO-konform. Zudem wird zwischen uns ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen und eine Verschwiegenheitserklärung vereinbart, sodass Ihre Daten jederzeit geschützt sind.

Welche technischen Voraussetzungen braucht meine Kanzlei?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine sichere und datenschutzkonforme Zusammenarbeit. Am einfachsten ist es, wenn Ihr IT-Dienstleister eine VPN-Verbindung zu meinem Arbeitsgerät einrichtet. So kann ich flexibel und unabhängig von Uhrzeiten auf Ihre Systeme zugreifen.

Wie kurzfristig können Sie neue Aufträge annehmen?

Ein Start ist in der Regel spätestens zum 1. des Folgemonats möglich. Bei freien Kapazitäten kann eine Zusammenarbeit auch kurzfristig im laufenden Monat beginnen. Sprechen Sie mich hierzu gern an.