Zunächst führen wir ein kurzes Telefonat oder ein Teams-Meeting, um den Rahmen der gewünschten Unterstützung abzustimmen. Dabei lernen wir uns kennen, klären Ihre Anforderungen und legen fest, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet wird.
Eine Paketbuchung ist nicht verpflichtend. Paketwechsel sind jederzeit möglich – wichtig ist lediglich eine rechtzeitige Mitteilung, da ich am Monatsende die Vorschussrechnung für den Folgemonat stelle. So kann z.B. im Juli das Premium-Paket und im August das Kompakt-Paket gebucht werden.
Ich habe Erfahrung mit verschiedenen Programmen, wie RA-Micro, AnNoText, Advoware, J-Lawyer, NoRa, Notarpartner, Lexware und alle gängigen Microsoft Office Programme. Besonders vertraut bin ich mit RA-Micro sowie den Anwendungen von Microsoft Office.
Ich biete keinen Telefonservice an und und trete nach Außen niemals als Mitarbeiterin auf. Bei äußerer Kommunikation soll stets erkennbar sein, dass ich als externe Dienstleistung für Ihre Kanzlei tätig bin.
Ja. Ich arbeite DSGVO-konform. Zudem wird zwischen uns ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen und eine Verschwiegenheitserklärung vereinbart, sodass Ihre Daten jederzeit geschützt sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine sichere und datenschutzkonforme Zusammenarbeit. Am einfachsten ist es, wenn Ihr IT-Dienstleister eine VPN-Verbindung zu meinem Arbeitsgerät einrichtet. So kann ich flexibel und unabhängig von Uhrzeiten auf Ihre Systeme zugreifen.
Ein Start ist in der Regel spätestens zum 1. des Folgemonats möglich. Bei freien Kapazitäten kann eine Zusammenarbeit auch kurzfristig im laufenden Monat beginnen. Sprechen Sie mich hierzu gern an.