Ohne Beglaubigung keine Eintragung: Sie ist Pflicht nach § 12 HGB und seit § 40a BeurkG auch digital per Video möglich. Welche Anforderungen gelten, welche Fehler oft zu Rückfragen führen und wie strukturierte Vorbereitung Zeit spart, erfahren Sie in „B wie Beglaubigung“
Registeranmeldungen beginnen mit dem Antrag – und genau hier entstehen die meisten Verzögerungen. Erfahre, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie digitale, strukturierte Anträge Kanzleien und Notaren den Weg zum Handelsregister erleichtern.